Schlichten statt streiten! Sind Ihre Verträge schon CEAC konform?

28.03.09

Das CEAC  (Chinesisch-Europäisches-Schlichtungs-Center) ist eine neue Schlichtungsstelle, die in Hamburg im September 2008 gegründet wurde. Sie ist die erste Organisation dieser Art.

Die  CEAC-Richtlinien basieren auf den UNCITRAL Schlichtungs-Richtlinien - mit geringfügigen Änderungen, um somit auf Notwendigkeiten der China bezogenen Besonderheiten einzugehen.

Es wurde durch die CELA (Chinesisch-Europäische-Anwalts-Vereinigung), ein internationales Jointventure von Sozietäten und Rechtsanwälten, gegründet. Initiiert wurde dies durch die Hamburger Anwaltsvereinigung, die Handelskammer Hamburg, 17 Sozietäten und 47 Rechtsanwälten, Akademikern und weitere Mitglieder. Die CELA ist eine gemeinnützige Organisation, welche den rechtlichen und rechtlich-kulturellen Austausch zwischen China und Europa fördert.

Als sehr pragmatischen Ansatz empfiehlt das CEAC die Verwendung von Standardklauseln in Verträgen mit Unternehmen aus China. Wir empfehlen, Lieferverträge auf diese Passagen zu überprüfen und ggf. die Verträge mit Ihrem Hausanwalt oder einem der CELA zugehörigen Sozietäten oder Anwälten zu überarbeiten.

www.ceac-arbitration.com